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Modul: Kinder- und Jugendschutz

Jugendliche Teamer:innen werden vertraut mit den Regelungen des Jugendschutzgesetzes.


Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und bewegen uns somit in einem Rahmen, in dem das Jugendschutzgesetz (kurz JuSchG) gilt und seine Einhaltung wichtig ist.


Weil uns Kinder und Jugendliche anvertraut sind, ist die Regelung der Aufsichtspflicht wichtig. Sie ist der Dreh- und Angelpunkt in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen Teamer:innen in der Ausübung
ihrer Tätigkeit konfrontiert werden.


Jede oder jeder Minderjährige ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufsichtsbedürftig. Die Aufsichtspflicht obliegt dabei zunächst den Eltern/Sorgeberechtigten und dient dem Schutz des Kindes sowie dem Schutz von Dritten (also anderen Personen oder deren Eigentum). Schließlich sind Kinder in ihrem Lebensumfeld vielen Gefahren ausgesetzt (z. B. Straßenverkehr) oder können durch ihr Verhalten andere schädigen (z. B. eine zerbrochene Fensterscheibe beim Fußballspielen). Die Aufsichtspflicht wird während Freizeiten auf Dritte übertragen – jedoch noch nicht auf Teamer:innen mit Teamercard, dies ist erst mit einer Juleica möglich. In diesem Kapitel geht es daher um eine Sensibilisierung und Hinführung zu dem Thema, gleichzeitig auch um eine Abgrenzung und damit den Schutz der jugendlichen Teamer:innen, die in Fragen der Aufsichtspflicht unterstützt werden müssen von erfahrenen bzw. älteren Mitarbeitenden.

Was gilt es zu bedenken?

Wir arbeiten mit sehr verschiedenen Menschen. Um dem Jugendschutzgesetz gerecht zu werden braucht es einige Vorüberlegungen:

Persönliche Voraussetzungen des oder der Teilnehmers:in beachten


Jede:r Teilnehmer:in ist anders und hat andere Fähigkeiten, aber auch unterschiedliche Schwächen, auf die Rücksicht genommen werden muss, wenn es um die Beurteilung der Aufsichtspflicht geht. Über jedes Kind /jeden jungen Menschen sollte die Gruppenleitung deshalb einige Informationen haben:

  • Wie alt ist der oder die Teilnehmer:in?
  • Liegt eine Behinderung/Beeinträchtigung vor (nicht jede Behinderung sieht man auf Anhieb!)?
  • Hat das Kind Krankheiten (z. B. Diabetes, Epilepsie, …) oder Allergien (z. B. gegen Lebensmittel,
  • Medikamente, Heuschnupfen, …)?
  • Müssen regelmäßig oder im Notfall bestimmte Medikamente eingenommen werden?
  • Ist das Kind verantwortungsbewusst, sehr emotional, rücksichtslos, …?
  • Wie geschickt ist der oder die Teilnehmer:in im Umgang mit möglichen Gefahren wie z. B. Feuer oder Werkzeugen?
  • Wie gut kann das Kind schwimmen?
  • Welche sportlichen Fähigkeiten hat das Kind (z. B. Skifahren, Reiten, Surfen, Tauchen, …), ist es körperlich fit?
  • Ist das Kind schwindelfrei, trittsicher, …?

All diese Informationen müssen in die Beurteilung der jeweiligen Aufsichtssituation einbezogen werden.
Es ist ebenfalls wichtig, die Teilnehmer:innen im Gruppenalltag zu beobachten und gefährliche Projekte erst durchzuführen, wenn man die Teilnehmer:innen besser kennt.


Persönliche Voraussetzungen der Teamer:innen beachten
Wie bei den Kindern gibt es auch im Team Unterschiede. Deshalb ist es gut auf die eigenen Grenzen und die eigenen Ressourcen zu achten. Ein paar Beispiele: Haben die Teamer:innen die Nacht durchgemacht, ist es schwierig am nächsten Morgen konzentrierte Gruppenarbeit anzuleiten.
Oder: Ein oder eine Teamer:in, die nicht schwimmen kann, kann nicht die Aufsicht beim Baden  übernehmen. Oder: Wer eine Gruppe in die Berge zum Wandern begleiten möchte, muss selber den körperlichen Strapazen gewachsen sein und im Notfall zusätzliches Gepäck eines oder einer Teilnehmers:in tragen können.


Objektive Gegebenheiten der Situation
Aus der jeweiligen Tätigkeit und dem Ort, an dem eine Gruppe sich aufhält, ergeben sich zusätzliche
Gefahren, die eingeschätzt werden müssen. Dazu zählen:

  • Die Größe der zu beaufsichtigenden Gruppe und die Zahl der Betreuer:innen
  • Die örtliche Situation (Ist das Gelände bekannt und/oder überschaubar? Sind Straßen, Seen, Steinbrüche o. Ä. in unmittelbarer Nähe vom Gelände?)
  • Die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren (z. B. Schwimmen, Klettern, der Umgang mit Werkzeugen, Radfahren, …)

Sollte mindestens ein Faktor mit einem zu großen Risiko belegt sein, sollte die Aktion abgebrochen
werden!

Übungen

Zu folgenden Übungen finden sich im Teamercard-Handbuch weitere Informationen und Ausführungen (zur Bestellung des Handbuchs):

  • Recht und Jugendschutz